Die Lebensmittelkennzeichnung nach der Neuregelung durch das EU Parlament
Der Begriff Lebensmittelkennzeichnung bedeutet,dass auf allen Produkten die wichtigsten Informationen über die Inhaltsstoffe leicht erkennbar auf der Verpackung stehen müssen. In dieser Übersicht sollen Fett, Salz, Eiweiß, Kohlenhydrate und der Energiegehalt aufgelistet sein, wobei die Angaben sich jeweils auf 100g beziehungsweise 100ml des jeweiligen Lebensmittels beziehen, vom Hersteller jedoch auch gerne pro Portion angegeben werden können. Die Vorschriften zur Kennzeichnung werden EU-weit einheitlich festgelegt und sollen voraussichtlich 2019 in Kraft treten.
Das Europäische Parlament hat sich für strengere Regelungen bei der Lebensmittelkennzeichnung ausgesprochen, damit die Hersteller nicht mehr schummeln können und die Konsumenten auf den ersten Blick sehen, welche Inhaltsstoffe wirklich in den Produkten enthalten sind.
Auf vielen Lebensmittelverpackungen sind bereits die durchschnittlichen Nährwerte angegeben. Diese Nährwertbox wird künftig jedoch für alle Hersteller verpflichtend. Neben den Werten pro 100g/ml können auch gerne die Werte pro Portion angegeben werden. Außerdem müssen Allergene (Stoffe, die Allergien auslösen können), ab 2019 deutlicher hervorgehoben werden. Diese Regelung betrifft auch Restaurants und unverpackte Lebensmittel. Des Weiteren müssen die Buchstaben auf der Verpackung künftig verbindliche und einheitliche Schriftgrößen (mindestens 1,2mm) aufweisen. Nur bei kleinen Verpackungen sind auch kleinere Schriftarten erlaubt.
Häufig kann der Verbraucher nicht sofort erkennen, ob es sich bei dem Lebensmittel um ein Imitat (z.B. Analog- Käse) oder das Original handelt. Daher sollen sogenannte Imitate in Zukunft deutlich auf der Vorderseite der Verpackung gekennzeichnet werden. Für Frischfleisch gilt: es muss mit dem Herkunftsland gekennzeichnet werden. Diese Regelung gilt allerdings nicht für abgepacktes Fleisch, Obst, Gemüse, Geflügel oder Milch. Somit fallen verarbeitete Produkte aus der Kennzeichnung heraus.